Früher starten

Mit 17 schon ans Steuer

Beim begleiteten Fahren ab 17 machen Sie Ihren Führerschein der Klasse B ein Jahr früher und sammeln in Begleitung einer Vertrauensperson wertvolle Fahrpraxis. Statistisch sind BF17-Fahrer deutlich seltener in Unfälle verwickelt.

Junger Fahranfänger mit Begleitperson im Auto beim begleiteten Fahren ab 17

So funktioniert BF17

  • Ausbildung und Prüfung wie beim normalen Klasse-B-Führerschein
  • Anmeldung ab 16,5 Jahren möglich, Prüfung ab 17
  • Nach Bestehen: Fahren nur mit eingetragener Begleitperson
  • Mit 18 wird aus der Prüfbescheinigung der reguläre Führerschein

Wer darf begleiten?

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Sie greift nicht ins Fahren ein, sondern gibt Sicherheit und Rückhalt.