So funktioniert BF17
- Ausbildung und Prüfung wie beim normalen Klasse-B-Führerschein
- Anmeldung ab 16,5 Jahren möglich, Prüfung ab 17
- Nach Bestehen: Fahren nur mit eingetragener Begleitperson
- Mit 18 wird aus der Prüfbescheinigung der reguläre Führerschein
Wer darf begleiten?
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Sie greift nicht ins Fahren ein, sondern gibt Sicherheit und Rückhalt.